Aktive Bürgergesellschaft
Wir wollen eine aktive
Bürgergesellschaft, eine Gesellschaft, in der sich die Bürger
nicht als Zuschauer oder Statisten, sondern als Menschen
verstehen, die Einfluss nehmen können auf den Lauf der Dinge in
Gesellschaft und Politik.

Engagement verdient Ermutigung und Unter-stützung, Anerkennung und Respekt. Der
ehrenamtliche Einsatz für Belange der Gemeinschaft in Vereinen,
Kirchen, politischen Par-teien, Bürgerinitiativen, Beiräten und
vielen anderen Organisationen ist unver-zichtbarer Bestandteil
einer solidarischen, freiheitlichen Gesellschaft. Ohne ihn wäre
unsere Gesellschaft ärmer, und viele wichtige Aufgaben könnten
nicht erledigt werden.

Die Solidarität in
unserer Gesellschaft zeigt sich tagtäglich vor Ort. Mehr als
100.000 Menschen sind in Baden-Württemberg als haupt- oder
ehrenamtliche Helfer bei Feuerwehren, Technischem Hilfswerk, dem
Roten Kreuz und anderen Hilfsorganisationen engagiert. Sie
opfern ihre Freizeit und setzen für das Gemeinwohl nicht selten
ihre eigene Gesundheit oder gar ihr Leben ein. Dieses
flächendeckende Netzwerk der Solidarität müssen wir erhalten und
stärken, auch in Zeiten knapper Kassen.

In keinem Bundesland ist mit 40 Prozent der Anteil der
ehrenamtlich aktiven Bürger an der Bevölkerung höher als in
Baden-Württemberg. Engagierte Bürger warten nicht auf den
Staat, sondern sie packen selbst mit an.
Unser Leitbild ist nicht der allumfassende Staat, sondern der
Bürger. Daher gehören Engagement und Freiheit für
uns untrennbar zusammen.

Das Ehrenamt ist wahrhaft unbezahlbar;
wir setzen uns dafür ein, es auch in Zeiten knapper Kassen von
Einsparungen zu verschonen.
Innere Sicherheit
Recht und
Gesetz sichert Freiheit und Lebenschancen der Menschen. Ohne
innere Sicherheit gibt es keine Lebensqualität, können Menschen
sich nicht entfalten, bleibt persönliche Freiheit ein leeres
Versprechen.
Das
Recht ist Haus- und Friedensordnung jeder Gesellschaft. Wer die
Rechtsordnung ver-letzt, untergräbt den inneren Frieden und muss
konsequent zur Rechenschaft gezo-gen werden. Die Menschen in
Baden-Württemberg sollen sich auf unseren Straßen und Plätzen
sicher und zu Hause fühlen. Kriminelle müssen mit Nachdruck
verfolgt, gestellt und schnell verurteilt wer-den. Die Rechte der
Bürger und insbesondere der Opfer von Verbrechen haben Vorrang
vor möglichen Erleichterungen für überführte Straftäter. Die CDU
Baden-Württemberg steht an der Seite unserer Polizei und besteht
auf der konsequenten Wahrung von Recht und Gesetz
Verwaltung und Bürokratieabbau
Verwaltung ist Dienstleistung für die Bürger. Für uns gilt
deshalb der Grundsatz: Staat und Verwaltung müssen vom Bürger
her gedacht und vom Bürger her gemacht werden.
Daran gemessen haben die kommunalen Verwaltungen und die
Landesverwaltung in Baden-Württemberg eine gute Ausgangsbasis.
Die große Verwaltungsreform der Landesregierung ist eine
konsequente Fortentwicklung und setzt die positiven Erfahrungen
der Vergangen-heit mit der Eingliederung von Sonderbehörden um.
Sie stärkt die kommunale Ebene und bietet große Chancen für
Stadt- und Landkreise sowie Städte und Gemeinden im Land.

Die
sich den Kommunen bei der Umsetzung eröffnenden Möglichkei- ten
gilt es nunmehr zu nutzen, um eine moderne Verwaltung für das
21. Jahrhundert zu schaffen, die gleicher-maßen schlank, stark
und bürgernah ist. Die öffentlichen Haushalte können dauerhaft
nur entlastet werden, wenn es gelingt, die Personalausgaben
spürbar zu senken.
Die Verwaltungsreform leistet hierzu einen
wichtigen Beitrag; ihre Umsetzung muss jedoch so gestaltet sein,
dass soweit möglich einzelne kommunale Interessen und besonders
aber die Interessen der betroffenen Bürger in vertretbarem
Umfang Rechnung getragen wird.
Kommunalpolitik
Für die
CDU Baden-Württem- berg kommt der kommunalen Ebene eine zentrale
Bedeu-tung für eine erfolgreiche Politik im 21. Jahrhundert zu. Ein Staatsaufbau, der den Dienst an den Menschen in den
Mittelpunkt stellt, kann nur von unten nach oben funktionieren.
Wir stehen zum Subsi- diaritätsprinzip in seiner dreifachen
Bedeutung. Erstens: Was der Einzelne leisten kann, muss er auch
selbst leisten. Zweitens: Freie Träger haben Vorrang vor dem
Staat. Der Staat soll erst dann tätig werden, wenn eine Aufgabe
von den Menschen selbst oder freien Trägern nicht ausreichend
erfüllt werden kann. Und drittens: Der Staat muss von unten nach
oben aufgebaut werden. Die jeweils unterstmögliche Ebene muss
sich der Erfüllung einer Aufgabe annehmen. Sie muss hierbei
Freiräume für eigene Standardgestaltung haben.
Das ursprüngliche
Recht liegt bei der Gemeinde, der Stadt und dem Kreis. Sie haben
das Selbstverwal- tungsrecht; dort haben die Bürgerinnen und
Bürger die direktesten Einwir-kungsmöglichkeiten.
Unsere Kommunen
sind ein Ort der Mitbestimmung.