Die CDU Baden-Württemberg ist
die Partei des Mittelstandes und Baden-Württemberg ist das Land
des Mittelstandes – eine bewährte Partnerschaft seit Gründung des
Landes vor 53 Jahren: Mittelständische Unternehmen stellen zwei
Drittel unserer Arbeitsplätze und 80 Prozent unserer
Ausbildungsplätze. Aus dem Mittelstand kommen 50 Prozent der
Wertschöpfung und 80 Prozent des gewerblichen Steueraufkommens.
Wir wissen um die hohe Bedeutung des Mittelstands für den
Wohlstand und die Zukunft unserer Heimat.
Es sind nach wie vor die
kleinen und mittleren Unternehmen, die den Wirtschaftsstandort
Ba- den- Württemberg prägen.
Viele dieser mittelständi- schen Betriebe
sind Familienunternehmen, die oft schon seit Genera- tionen im Land
verankert sind. Sie verstehen sich nicht nur als
Wirtschaftsunternehmen, sondern sie übernehmen Verantwortung in
unserer aktiven Bürgergesellschaft. Die CDU bekennt sich auch in
Zukunft zur Förderung von Mittelstand und Handwerk.
Wir setzen uns dafür ein, den
Markt für die Mittelstandsfinanzierung zu verbreitern.
Außerdem
werden wir alles tun, damit mehr privates Eigenkapital z.B. über Mittelständische Beteiligungsfonds bereit- gestellt wird. Ein Weg
zur Erhöhung der Eigen-kapitalquote im Mittel-stand ist die
Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an ihren
Unternehmen.
Wir wollen die Rahmenbedingungen für
Beteiligungsmodelle verbessern und für diese Formen der
Partnerschaft im Betrieb werben.

Die CDU will Betriebsübergaben
und Unternehmensnachfolgen erleichtern. Schätzungen gehen davon
aus, dass nur noch 50 Prozent der Unternehmer ihre Firma an die
eigenen Kinder übergeben. Vom Gelingen dieses Generations- wechsels
hängen 750.000 Arbeitsplätze ab. Deshalb wird die CDU alles
daran setzen, den immensen Informations- und Beratungsbedarf der
Unternehmen zu flankieren. Wir unterstützen die Bundesregierung
bei ihren Plänen, zum ein neues
Erbschaftsteuerrecht in Kraft treten zu lassen.

Dabei sollen die
Erbschafts- und Schenkungsteuer für das produktive Vermögen eines
Unternehmens bei der Betriebsfortführung zunächst für zehn Jahre
gestundet und für jedes Jahr, in dem der Erbe den Betrieb
fortführt, um ein Zehntel reduziert werden. Diese Regelung stellt
sicher, dass bei Fortführung des Unternehmens das produktive
Vermögen erbschaftsteuerfrei in die nächste Generation übertragen
werden kann und Arbeitsplätze erhalten bleiben.
Zu den Kernaufgaben einer
gestaltenden Mittelstandspolitik gehört die Förderung von
Existenzgründungen. Um unsere Wirtschaft wieder in Fahrt zu
bringen, brauchen wir in Deutschland neben
mittelstandsfreundlichen Rahmen-bedingungen wieder mehr Mut zur
Selbständigkeit. Wir setzen uns dafür ein, dass dieser
Mentalitätswandel bereits in den Schulen und in den Hochschulen
angeregt wird.
Die CDU ist die Partei des
Mittelstands. Niemand sonst hat sich für die Belange der
mittelständischen Wirtschaft und des Handwerks so eingesetzt wie
wir. Der Mittelstand hat bei der CDU eine Heimat, er findet immer
ein offenes Ohr und das wichtigste – seine Stimme findet auch
Gehör.