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Politik für den Mittelstand

Die CDU Baden-Württemberg ist die Partei des Mittelstandes und Baden-Württemberg ist das Land des Mittelstandes – eine bewährte Partnerschaft seit Gründung des Landes vor 53 Jahren: Mittelständische Unternehmen stellen zwei Drittel unserer Arbeitsplätze und 80 Prozent unserer Ausbildungsplätze. Aus dem Mittelstand kommen 50 Prozent der Wertschöpfung und 80 Prozent des gewerblichen Steueraufkommens. Wir wissen um die hohe Bedeutung des Mittelstands für den Wohlstand und die Zukunft unserer Heimat.

 

Es sind nach wie vor die kleinen und mittleren Unternehmen, die den Wirtschaftsstandort Ba- den- Württemberg prägen.
Viele dieser mittelständi- schen Betriebe sind Familienunternehmen, die oft schon seit Genera- tionen im Land verankert sind. Sie verstehen sich nicht nur als Wirtschaftsunternehmen, sondern sie übernehmen Verantwortung in unserer aktiven Bürgergesellschaft. Die CDU bekennt sich auch in Zukunft zur Förderung von Mittelstand und Handwerk.

 

Wir setzen uns dafür ein, den Markt für die Mittelstandsfinanzierung zu verbreitern.
Außerdem werden wir alles tun, damit mehr privates Eigenkapital z.B. über Mittelständische Beteiligungsfonds bereit- gestellt wird. Ein Weg zur Erhöhung der Eigen-kapitalquote im Mittel-stand ist die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an ihren Unternehmen.
Wir wollen die Rahmenbedingungen für Beteiligungsmodelle verbessern und für diese Formen der Partnerschaft im Betrieb werben.

 

Die CDU will Betriebsübergaben und Unternehmensnachfolgen erleichtern. Schätzungen gehen davon aus, dass nur noch 50 Prozent der Unternehmer ihre Firma an die eigenen Kinder übergeben. Vom Gelingen dieses Generations- wechsels hängen 750.000 Arbeitsplätze ab. Deshalb wird die CDU alles daran setzen, den immensen Informations- und Beratungsbedarf der Unternehmen zu flankieren. Wir unterstützen die Bundesregierung bei ihren Plänen, zum ein neues Erbschaftsteuerrecht in Kraft treten zu lassen.

Dabei sollen die Erbschafts- und Schenkungsteuer für das produktive Vermögen eines Unternehmens bei der Betriebsfortführung zunächst für zehn Jahre gestundet und für jedes Jahr, in dem der Erbe den Betrieb fortführt, um ein Zehntel reduziert werden. Diese Regelung stellt sicher, dass bei Fortführung des Unternehmens das produktive Vermögen erbschaftsteuerfrei in die nächste Generation übertragen werden kann und Arbeitsplätze erhalten bleiben.

Zu den Kernaufgaben einer gestaltenden Mittelstandspolitik gehört die Förderung von Existenzgründungen. Um unsere Wirtschaft wieder in Fahrt zu bringen, brauchen wir in Deutschland neben mittelstandsfreundlichen Rahmen-bedingungen wieder mehr Mut zur Selbständigkeit. Wir setzen uns dafür ein, dass dieser Mentalitätswandel bereits in den Schulen und in den Hochschulen angeregt wird.

Die CDU ist die Partei des Mittelstands. Niemand sonst hat sich für die Belange der mittelständischen Wirtschaft und des Handwerks so eingesetzt wie wir. Der Mittelstand hat bei der CDU eine Heimat, er findet immer ein offenes Ohr und das wichtigste – seine Stimme findet auch Gehör.

 

 

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